Abfallwirtschaftlich tätige Unternehmen, die
einen Überwachungsvertrag mit einer Technischen Überwachungsorganisation (z.B. audis Zertifizierungsgesellschaft mbH) haben, der eine mindestens dreijährige Überwachung vorsieht
alternativ ein Überwachungszeichen einer Entsorgungsgemeinschaft führen
Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, makeln (vermitteln) und/oder damit handeln
Vorteil bei der Auftragsvergabe durch Vertrauensvorschuss bei den Auftraggebern
oft Ausschlussverfahren für Unternehmen, die kein Entsorgungsfachbetrieb sind
bundesweit anerkanntes Zertifikat
keine Transportgenehmigung erforderlich
keine Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte erforderlich
Erleichterung im Nachweisverfahren
Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit
Minderung des Umweltrisikos
Steigerung der Arbeitssicherheit
Analyse der innerbetrieblichen Abläufe
Anforderungen laut der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
an die Betriebsorganisation
an die personelle, (geräte-)technische und organisatorische Ausstattung
an die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten
an eingesetzte „Beauftragte Dritte“
an die Zuverlässigkeit und die Sach- und Fachkunde des Betriebsinhabers, des Leitungspersonals und des abfallwirtschaftlich tätigen sonstigen Personals
an den betrieblichen Arbeitsschutz
an die betriebliche Dokumentationspflicht (Führen Betriebstagebuch, Register…)
an den erforderlichen Versicherungsschutz
Der Entsorgungsfachbetrieb kann seine Fachbetriebsfähigkeiten beschränken auf
bestimmte Abfallarten
bestimmte abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
bestimmte Standorte
Übliches Ablaufschema der Erst-Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb